La Casa Swiss GmbH
Europaweiter Immobilienservice
Küchen & Bäder, Fliesen- & Natursteinarbeiten, Poolanlagen
Gartengestaltung, Dachmodernisierung, Umbau & Renovierung
Reparaturen & Instandhaltung, interdisziplinäres Projektmanagement
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil für unsere Offerten, Kostenschätzungen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts gelten als subsidiäre Bestimmungen zu diesen AGB.
2. Offerten und Preise
Unsere Offerten sind bis zur Erteilung des Auftrags freibleibend. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Die Offertenpreise und -Konditionen berücksichtigen den Umfang der offerierten Arbeit als Ganzes; wird nur ein Teil des Projektes in Auftrag gegeben oder erfolgt die Ausführung in mehreren Etappen, können die Preise entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch bei nicht voraussehbaren Erschwernissen oder Ereignissen, wie z. B. Forderungen der Baubehörde, nicht vorhersehbaren technischen Ereignissen etc. Die Offertenpreise sind wie jeweils angegeben gültig. Über das angegebene Datum hinaus besteht kein Anspruch auf Preisbindung.
3. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Bestellung und deren Bestätigung durch uns oder sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die bei Bestellung eventuell zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte gänzlich geklärt wurden. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb unserer Verantwortung liegen, wie z. B. Verspätung von Zahlungen, nachträgliche Änderung der Bestellung oder bauseits verursachte Terminverschiebungen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung. Eine Lieferverpflichtung erlischt vollständig bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers. Die Termine für die Arbeitsausführung werden mit der Bauherrschaft und / oder Bauleitung vorgängig abgesprochen und festgelegt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung erfolgt gemäß unseren Offerten. Die Rechnungen sind jeweils 7 Arbeitstage netto nach Rechnungserhalt zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Konditionen vereinbart worden sind. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung, von Beginn der Fälligkeit einen Verzugszins von 5 % zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt gem. dem vorher vereinbarten Zahlungsplan. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.
5. Garantie
Die Garantie gemäß SIA beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Gefahrenübergang. Verschleißteile haben eine Garantiezeit von einem Jahr. Die Garantiezeit beginnt ab erster Inbetriebnahme.
6. Rücknahme gelieferter oder bestellter Materialien
Über die Rücknahme von Materialien entscheidet allein La Casa Swiss GmbH. Es besteht ausdrücklich keine Rücknahmepflicht von bestellten oder gelieferten Materialien.
7. Bauseitige Leistungen
Lieferungen, Arbeiten und Leistungen (solche die in der Offerte nicht ausdrücklich erwähnt und / oder definiert sind), welche in den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen sind und damit bei Auftragserteilung als bauseitige Leistungen anerkannt werden, insbesondere Mehrarbeiten und / oder mehr Material, infolge von angeordneten Aufträgen durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten und / oder den Architekten, werden in Regie verrechnet. Planungs- Koordinierungs- und Steuerungsleistungen die über das übliche Maß hinausgehen, werden ebenfalls gesondert berechnet. Ist die Mitwirkung des Bestellers für die Erstellung von Plänen etc. notwendig und kommt dieser seinen Obliegenheiten (Informationen, Zeichnungen, Berechnungen und Instruktionen) nicht nach, haftet La Casa Swiss GmbH nicht für die daraus entstandenen Verzögerungen respektive daraus resultierenden Schaden oder Mehraufwand.
8. Rügefrist
Der Besteller meldet uns alle eventuell festgestellten Fehler oder schlechtes Funktionieren der Anlage schriftlich und sofort nach Entdecken. Bei verspäteter Meldung entfällt die Gewährleistung. Eine Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Bestellers.
9. Mahngebühren
Mahn- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
10. Offertunterlagen
Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.
11. Rückbehaltmöglichkeiten
Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäß Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäß Art. 82 OR ausgeschlossen.
12. Rechtsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten SIA 118. Diese AGB werden bei Auftragserteilung ausdrücklich von dem Besteller anerkannt und sind somit Vertragsbestandteil.
13. Salvatorische Klausel
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, gilt als vereinbart was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben gültig.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien befindet sich am Sitz des Unternehmens La Casa Swiss GmbH.
La Casa Swiss GmbH Geschäftsführende Gesellschafter:
Markus Heep, Frank Hoppe
UID: CHE-432.817.527 HRA: CH – 440.4.028.914-3
Bankverbindung: Raiffeisenbank Tägerwilen IBAN CH1781412000007956190 BIC RAIFCH22E12
Nationalstraße 19, 8280 Kreuzlingen
Tel. 0041 (0)71-5112896
Natel 0041(0)76-2329396
e-mail:info@lacasa-swiss.ch
www. lacasa-swiss.ch
VDI - zertifizierter Fachbetrieb für Trinkwasserhygiene
zertifizierter Fachbetrieb zur Bewertung, Sanierung und Entsorgung von Asbest stoffen gemäß TRGS 519
(Sachkundeprüfung)
Fachbetrieb zur Gestaltung von Zementestrichen